Ein Ausdruck davon ist das Zustandekommen einer eidg. Volksinitiative, die das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk generell verbieten will. Da bis zu dieser Abstimmung noch einige Zeit vergehen wird, aber auch um der Tradition von Feuerwerk an der Bundesfeier Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, private (nicht bewilligungspflichtige) Feuerwerke auf die Bundesfeier und dabei auf ein enges Zeitfenster nach Sonnenuntergang (ca. 21 Uhr) zu beschränken und auf die im Polizeireglement vorgesehene Ausnahme für Silvester, wo in der Schweiz weder eine solche Tradition besteht noch eine offizielle Feier stattfindet, zu verzichten.
Antrag:
§ 29 des Polizeireglements sei dahingehend zu ändern, dass das bewilligungsfreie Abbrennen von Feuerwerk auf den 31. Juli und/oder 1. August, jeweils zu definierten Zeiten (z. B. 21.00 bis 24.00 Uhr) beschränkt wird.