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Dienstag, 13. Juni 2023

Postulat: Kompetenzgerechte Aufgabenteilung II: Baubewilligungen

Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob das Baupolizei- und Baubewilligungswesen für die Gemeinde Allschwil von der Gemeinde übernommen werden soll.

Gemäss § 118 RBG ist das Baupolizei- und Baubewilligungswesen Sache des Kantons, jedoch kann es bei einer geeigneten Organisation an die Gemeinde übertragen werden. Für die Erteilung von Baubewilligungen ist neben dem Bundesrecht (Raumplanungsgesetz, Umweltgesetz) und dem kantonalen Recht (RBG) vor allem die Zonenplanung und das Zonenreglement der Gemeinde massgeblich. Bei deren Auslegung gibt es zwangsläufig Ermessensspielräume und unterschiedliche Auslegungen. In Baselland ergibt sich daraus die seltsame Situation, dass die Gemeinde Bauvorschriften erlässt, aber dazu keine eigene Praxis entwickeln kann, weil die Rechtsanwendung durch das von den lokalen Verhältnissen ferne kantonale Bauinspektorat erfolgt. Auch das Baupolizeiwesen kann sicherlich besser und effizienter durch eine Behörde vor Ort wahrgenommen werden. Eine Gemeinde von der Grösse Allschwils sollte in der Lage sein, ihre eigenen Bauvorschriften selber anzuwenden, wie das auch die zweitgrösste Baselbieter Gemeinde (Reinach) kann.