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Dienstag, 31. Mai 2022

Kantonaler Richtplan Anpassung 2021

Die GLP Allschwil möchte die langfristig geplante Spange Oberwilerstrasse zur Entlastung des Allschwiler Dorfkerns zeitlich vorziehen.

Objektblatt V 2.2

Die Festsetzung des Zubringers Bachgraben-Allschwil (ZUBA) und die damit zusammenhängende Übernahme von Gemeindestrassen werden begrüsst.

Ebenfalls begrüsst wird die Aufnahme der Spange Oberwilerstrasse zur Entlastung des Dorfkerns von Allschwil. Jedoch ist nicht nachvollziehbar, dass diese erst als Zwischenergebnis aufgenommen werden soll, obwohl ein Variantenstudium durchgeführt und die technische Machbarkeit nachgewiesen worden ist. Das Vorhaben tangiert das Transformationsareal des «Masterplans Binningerstrasse», das für eine bauliche Verdichtung mit einem künftigen Wohnanteil von 30% vorgesehen ist. Es ist zu erwarten, dass eine spätere Realisierung der «Spange» technisch und politisch erschwert wird, wenn in der Zwischenzeit angrenzende Wohnnutzungen realisiert worden sind. Wir beantragen aus diesem Grund, das Vorhaben vorzuziehen (Horizont 5-10 Jahre) und als Festsetzung aufzunehmen.

Objektblatt V 2.3

Die Verbesserung der ÖV-Anbindung durch ein «Tram Bachgraben» ist an sich zu begrüssen, allerdings hängt sie von der Qualität der S-Bahn- und sonstigen ÖV-Verbindungen zum Bahnhof St. Johann ab, welche derzeit nicht gegeben ist. Angesichts der Ungewissheit, wann das «Herzstück» und der damit verbundene S-Bahn-Ausbau realisiert werden können, sind zusätzliche oder ggf. alternative Massnahmen zu prüfen, um die Verbindungen in Richtung Bahnhof Basel SBB zu verbessern, beispielsweise eine ÖV-Achse zwischen dem Bachgrabengebiet und der Haltestelle «Kirche» der Tramlinie 6 im Raum Parkallee in Form eines Bustunnels oder eines «People Movers». Wir schlagen vor, eine entsprechende Planungsanweisung aufzunehmen.