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Dienstag, 13. Juni 2023

Postulat: Kompetenzgerechte Aufgabenteilung I: Steuerveranlagungen

Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Steuerveranlagung der Unselbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen auf die Steuerverwaltung Baselland übertragen werden soll.

Gemäss § 107 Abs. 3 Steuergesetz veranlagen die Gemeinden die unselbständigerwerbenden und nichterwerbstätigen steuerpflichtigen Personen, können jedoch diese Aufgabe dem Kanton übertragen.
Die Steuerveranlagung ist ein komplexer Prozess, der durch kantonale und nationale Gesetze geregelt ist. Dabei gibt es keine gemeindespezifischen Eigenheiten oder Ermessensspielräume, die eine Veranlagung auf Ebene der Gemeinde bedingen. Gerade bei der weiteren Automatisierung und Digitalisierung des Prozesses braucht es eine gewisse Grösse und Organisation, die von der Gemeinde nur bedingt gestellt werden kann. Verschiedene Gemeinden (z.B. Münchenstein) haben die Veranlagung
bereits an den Kanton ausgelagert und konnten damit Geld sparen und die Qualität und Geschwindigkeit der Veranlagungen verbessern. Daher macht es Sinn, auch in Allschwil zu prüfen, ob eine Verlagerung dieses Prozesses zum Kanton Sinn macht.