Scheinbar gestaltet es sich schwierig, das Lokal kommerziell zu betreiben. Die ausgeschriebenen Kosten für die Miete der gesamten Anlage inkl. der Einliegerwohnung liegen bei 11'000.- pro Monat bzw. 132'000.- im Jahr.
Im Geschäft Nr. 3981/3970A/4013A mit Bericht vom 23.11.2011, das den Beschluss des Verkaufs der Mühle bewilligt hat, und auf dessen Basis aufgrund des Behördenreferendums die Volksabstimmung stattgefunden hat, ist festgehalten, dass grundbuchlich gesichert wird, dass die Liegenschaft als Kultur- und Ausstellungsraum zu denselben Konditionen wie damals zur Verfügung steht.
In dem Zusammenhang bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auflagen wurden im Baurechtsvertrag gemacht?
- Unter welchen Bedingungen kann die Gemeinde den Heimfall ausüben und zu welchem Preis?
- Ist ein vorzeitiger Heimfall möglich, nachdem die Auflage zur Führung eines Restaurants nicht mehr erfüllt wird?
- Warum wurde die Nutzung des Mühlestalls als Kultur- und Ausstellungsraum nur für 10 Jahre im Grundbuch gesichert?
- Was unternimmt der Gemeinderat, um die langfristige Nutzung des Mühlestalls weiterhin als Kultur- und Ausstellungsraum für die Allschwiler Vereine und die Gemeinde Allschwil zur Verfügung zu stellen wie bei der Volksabstimmung kommuniziert?
- Ist der Gemeinderat im Kontakt mit den Eigentümern, um gemeinsam nach Lösungen zu finden, damit die vorgegebene Nutzung wieder eingehalten werden kann?