Es seien die Beiträge der Gemeinde an die familienexterne Tagesbetreuung durch Erlass eines Reglements nach den folgenden Grundsätzen zu regeln:
- Die Gemeinde leistet Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (§ 2 FEB-Gesetz) durch Unterstützung der in Allschwil wohnhaften Erziehungsberechtigten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Beiträge werden in der Regel direkt an die Einrichtung ausbezahlt.
- Das Reglement regelt die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung (Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Erziehungsberechtigten usw.), die maximale Höhe der monatlichen Gemeindebeiträge, das massgebliche anrechenbare Einkommen und die Beitragsskala in Abhängigkeit vom anrechenbaren Einkommen der Erziehungsberechtigten.
- Die Beiträge werden für die Betreuung in anerkannten Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgerichtet. Das Reglement regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Beiträge für die Kinderbetreuung in Einrichtungen ausserhalb der Gemeinde ausgerichtet werden.
Begründung
Der Streit zwischen der Gemeinde und der Stiftung Tagesheime um die Umsetzung der bestehenden Leistungsvereinbarung zeigt, dass das jetzige Subventionssystem revisionsbedürftig ist und die finanziellen Verantwortlichkeiten verunklärt. Das von der Gemeinde gestartete Projekt Famex musste abgebrochen und neu gestartet werden. Die Stiftung Tagesheime übt eine Doppelrolle aus, indem sie die Subventionen für ihr eigenes Angebot, aber auch für die Angebote der privaten Tagesheime selber bewilligt. Gleichzeitig wird beanstandet, dass private Tagesheime mit höheren Tagessätzen höher subventioniert würden als die Tagesheime der Stiftung, indem die Subventionen der Gemeinde als Prozentsatz vom Tagessatz ausgerichtet werden.
Im Bereich der familienexternen Tagesbetreuung besteht ein funktionierender Markt, auf dem ein subventionierter Anbieter (Stiftung Tagesheime Allschwil) mit privaten Anbietern (private Tagesheime, Tagesfamilien) konkurriert. Die Qualitätssicherung ist dadurch gewährleistet, dass alle Tagesheime und Tagesfamilien einer strengen Aufsicht durch den Kanton unterstellt sind. Es besteht kein Grund mehr, die verschiedenen Anbieter unterschiedlich zu behandeln und die Stiftung Tagesheime Allschwil durch eine Leistungsvereinbarung zu privilegieren. Die Motion zielt darauf ab, dass stattdessen den Eltern ein einkommensabhängiger Beitrag an die Kosten der Tagesbetreuung ausgerichtet wird, unabhängig davon, in welcher anerkannten Einrichtung ihre Kinder betreut werden. Dadurch müssen keine Budgets der Leistungserbringer mehr geprüft und genehmigt werden. Es werden gleich lange Spiesse für alle Anbieter geschaffen und der Wettbewerb gefördert.